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Raum im Puls der Zeit

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Raum Im Puls der Zeit – Herta Dirnberger

pdfsignUnsere AGB zum Download

 

1) AGB Seminarraum

Seminarräume

Kostenloses Storno – 1 Monat oder länger vor Beginn der Veranstaltung
50 % der Raummiete – 30-7 Tage vor Beginn der Veranstaltung
100 % der Raummiete – Innerhalb 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung

Anzahlungen

Bei Veranstaltungen ab einer gewissen Größenordnung behält sich die Geschäftsleitung das Recht vor, eine Anzahlung in der Höhe von 50 % des Auftragsvolumens vorab in Rechnung zu stellen.

Rechnungslegung

Die Gesamtrechnung ist zahlbar prompt nach Erhalt, ohne Abzug.
Alle Sondervereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung zwischen dem Veranstalter und der Geschäftsleitung.
Preise: Unsere angebotenen Preise verstehen sich in Euro inklusive Mehrwertsteuer.
Verrechnet wird aufgrund der jeweils gültigen Preisliste.
Zuzüglich eventuell anfallende Reinigungskosten werden gesondert mit einer Reinigungspauschale von Eur 25.- in Rechnung gestellt.

Sonstiges

• Service: Bei einem über den vereinbarten Veranstaltungszeitraum hinausgehenden Service wird dem Veranstalter für die Betreuung pro Stunde Eur 25.- inkl. USt in Rechnung gestellt (Haustechnik, Verlängerung der gesetzlichen Sperrstunde etc.)
• Bei Spezialveranstaltungen gelten die jeweils in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen.
• Kündigung durch den Seminarbetrieb: Der Seminarbetrieb ist berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen das Veranstaltungsverhältnis zu beenden, wenn
1. die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet,
2. der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind oder
3. im Falle höherer Gewalt

Der Veranstalter ist zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nicht berechtigt.

• Haftung: Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen übernehmen wir keine Haftung.
Für Beschädigung an Einrichtungen oder Inventar oder deren Verlust, die beim Auf- und Abbau und/oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.
Anbringen von Dekorationsmaterial oder Ähnlichem ist nur mit Zustimmung der Geschäftsleitung gestattet.
Ohne schriftliche Genehmigung des Seminarbetriebs dürfen keinerlei Speisen und Getränke zur Konsumation in den Seminarbetrieb gebracht werden.
• Gerichtsstand Leoben
Gültig ab 02. April 2010

2) AGB Ungarn

Allgemeine Informationen und
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ausstattung

Das Ferienhaus bzw. die Ferienwohnungen wurden nach dem individuellen Geschmack des Vermieters gebaut und eingerichtet.

Objektbeschreibungen

Die Objektbeschreibungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Diese beruhen auf Angaben des Vermieters und entsprechen dem Informationsstand zum Zeitpunkt der Erstellung der Objektbeschreibung. Bei Übersetzungen kann es zu sprachlichen Anpassungen kommen, die dem Gegenstand sehr nahe kommen.

Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass es auf Grund der architektonischen Gestaltung und baulichen Ausführung der Liegenschaft und des Gebäudes zu teilweisen klima- & wetterbedingten Einschränkungen in der Nutzung des Mietobjektes kommen kann.

Betten und Schränke

Die Betten entsprechen den Vorgaben des jeweiligen Landes. Es ist davon auszugehen, dass für jede Person ein Schrank vorhanden ist. Genaue Angaben stehen in der Objektbeschreibung.

Grundstücke

Gartenmöbel sind nicht in der Anzahl der maximalen Belegung vorhanden. In der Regel sind sie aber ausreichend. Aufgrund der Naturbelassenheit mancher Mietobjekte kann es passieren, dass Insekten (z.B. Mücken, Fliegen, Spinnen, Ameisen) vorkommen. Spinnweben entstehen manchmal über Nacht. Frei herumlaufende Katzen sind nicht daran zu hindern, das Grundstück zu betreten. Sie sind Freunde des Hauses. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Fahrzeuge, die auf dem Grundstück geparkt werden. Vorhandene Einfahrtstore sind entsprechend verschlossen zu halten.

Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist gesondert auf Anfrage hin zu regeln.
Je nach Transit und Zielland sollten entsprechenden Nachweise, Zeugnisse oder Tierausweise vor Urlaubsantritt beantragt und bei Grenzübertritt nachgewiesen werden. Eventuell notwendige Bescheinigungen sind mit dem Tierarzt abzusprechen. Wenn die Mitnahme von Haustieren untersagt wird, so muss das nicht bedeuten, dass auf dem Grundstück bzw. in der Ferienanlage nicht mit Tieren zu rechnen ist.
Es ist üblich, dass der Vermieter einen gewissen Betrag je Tag und Tier vor Ort berechnen kann. Es ist zu beachten, dass Tiere in manchen allgemeinen Einrichtungen nicht erwünscht sind.

Entfernungen und Öffnungszeiten

Entfernungen und Öffnungszeiten sind in der Regel geschätzt. Entfernungen entsprechen der Luftlinie, wenn nicht gesondert angeführt. Sie dienen der Orientierung. Ausleihmöglichkeiten, Einkaufsgelegenheiten, Restaurants und andere ausgeschriebene Einrichtungen und deren Öffnungszeiten sind oft von der Saison abhängig und nicht das ganze Jahr durch geöffnet. Der Vermieter hat auf die Geschäfte keinen Einfluss und kann aus diesem Grund Öffnungszeiten und Entfernungen nicht garantieren. Abweichungen können sich jederzeit ergeben. Entfernungen zu Bademöglichkeiten beziehen sich auf Sommerangebote. Gleiches gilt für Pool-Hinweise. Viele Sportangebote setzen voraus, dass im Sommer ausreichend Sonne vorhanden ist. Die Angaben darüber beruhen auf den Informationen der Veranstalter und/oder Betreiber aus dem Vorjahr. Bei privaten Anlagen entscheidet der jeweilige Besitzer über den Betrieb.

Ortstaxe und Kaution

Die Ortstaxe oder auch Kurtaxe genannt (Fremdenverkehrsabgabe des Urlaubsortes bzw. staatliche Abgabe) wird generell zuzüglich zum Mietpreis erhoben. Sie ist von der Regelung der betreffenden Kommune und eventuellen zusätzlichen Überweisungsgebühren abhängig, vom Alter der Mieter sowie teilweise von der Mietzeit.
Sie wird je nach Angaben in der Objektbeschreibung entweder bei Buchung (Zahlung im Buchungsland) oder bei Anreise (vor Ort) fällig. Sie beträgt je nach Land und Region und Ort zwischen 0,80 und maximal 2,50 Eur pro Person und Tag. Bei Buchung ist das Alter aller mitreisenden Kinder anzugeben. Ist kein Alter der Mitreisenden angegeben, wird von erwachsenen Personen ausgegangen. Bei Erstbuchungen wird eine Kaution von mindestens EUR 1.500.- eingehoben. Die Kaution ist vor Anreise auf die Bankverbindung welche bekannt gegeben wird zu überweisen.
Nach Rückgabe der Schlüssel und der ordnungsgemäßen Rückgabe des Mietobjektes erfolgt die unmittelbare Rücküberweisung der Kaution.

An- und Abreise sowie Aufenthalt

Der Vermieter erwartet den Mieter in der Regel zwischen 15 und 20 Uhr. Die Kontakt-Telefonnummer steht auf Ihrer Buchungsbestätigung. Die Hausverwalter vor Ort sind berufstätig, wohnen nicht in der Nähe des Ferienhauses und müssen selbst dorthin anreisen. Die Abreise sollte bis spätestens 10 Uhr erfolgen. Spezielle Zeitenregelungen sind gesondert anzufragen!
An- und Abreisetag ist meist Freitag oder Sonntag. Zum Teil kann die Anreise täglich erfolgen, sodass auch vom Wochenrhythmus abweichende Aufenthalte möglich sind. Auch hier gelten die oben genannten An- und Abreisezeiten. Für Sonderwünsche kontaktieren Sie bitte den Vermieter. Für Nicht-Ortskundige ist es empfehlenswert, bei Tageslicht anzureisen, da manche Zufahrtswege gerade im Dunkeln oder im Winter bei Schneefall oder hohem Schnee nicht auf Anhieb zu finden sind.

Verpflichtung des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt mit größter Sorgfalt zu behandeln und die übernommenen Einrichtungsgegenstände vollständig im Mietobjekt zu belassen. Er haftet für alle Personen, die mit ihm gemeinsam das Objekt mieten.

Allgemeine Vermietungs- & Vermittlungsbedingungen

A) Allgemeine Bedingungen für die Vermietung & Vermittlung

Die “Raum Im Puls der Zeit” (im folgenden “Vermieter” genannt) vermittelt Miet- und Beherbergungsverträge (im folgenden “Mietverträge” genannt) für sich selbst. Die Vermietung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Vermieters.

B) Reservierungen und Buchungen

1. Der Mieter hat die Möglichkeit, mündlich, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder online das gewünschte Mietobjekt zu reservieren. Zur verbindlichen Reservierung (Buchung) bedarf es einer schriftlichen Mitteilung des Mieters (per Brief, E-Mail oder Fax) an den Vermieter und einer schriftlichen Bestätigung (per Brief, E-Mail oder Fax) vom Vermieter an den Mieter (Buchungsbestätigung/Rechnung).
2. Online-Buchungen werden wirksam durch eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter an den Mieter (Buchungsbestätigung/Rechnung) per Brief, E-Mail oder Fax.
3. Die Buchungsbestätigung/Rechnung erfolgt innerhalb von 14 Tagen. In dieser Zeit ist der Mieter an seine Buchung gebunden. Erst mit Übersendung der Buchungsbestätigung/Rechnung ist der Mietvertrag wirksam zustande gekommen.
4. Die Buchung des Mieters erfolgt für alle in der Anmeldung genannten bzw. unabhängig von der Nennung im Rahmen der Vermietung das Mietobjekt benutzende Personen, für deren vertragliche Verpflichtungen der Mieter einsteht.
5. Zusätzliche Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind nur Vertragsbestandteil des Mietvertrages, wenn sie in der Buchungsbestätigung/Rechnung enthalten sind.
6. Weicht die Buchungsbestätigung/Rechnung von der vorherigen Vereinbarung ab, so handelt es sich um ein neues Angebot. In diesem Fall wird die Buchung nur dadurch verbindlich, wenn der Mieter die Annahme innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung erklärt oder eine Zahlung darauf in dieser Frist leistet. Anderenfalls verfällt das Angebot, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf.
7. Eine Übertragung des Vertrages an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung (Buchungsbestätigung/Rechnung) des Vermieters.

C) Preise

1. Die Mietpreise sind mit der Objektbeschreibung detailliert angegeben. Der Mietpreis beinhaltet die vom Vermieter bezeichneten Leistungen, sämtliche mit der Vermietung verbundenen Kosten und Provisionen einschließlich der Kosten eines etwaigen Vermittlers.
2. Bei Aufenthalten von mehreren Wochen werden die Preise entsprechend aufsummiert. Die angegebenen Objektpreise verstehen sich inklusive Strom, Gas, Wasser, Bettwäsche, sofern nichts anderes in der Objektbeschreibung angegeben ist.
3. Personenabhängige Kosten wie Verpflegung, Ortstaxe, Vermittlungsgebühren von Reisebüros, eventuelle Prämien für gewünschte Reiseversicherungen oder eventuelle weitere Gebühren (z.B. abweichende Anreise oder kürzerer Aufenthalt) sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet.
4. Aus berechtigten Gründen (Wechselkursänderungen) ist der Vermieter berechtigt, den Mietpreis anzuheben. Die Preisanhebung ist bis 1 Monat vor dem Tag des Mietbeginns zulässig. Eine Preiserhöhung von mehr als 5 % berechtigt den Mieter, ohne Zahlung eines Entgeltes innerhalb von 10 Tagen vom Mietvertrag zurückzutreten.
Dieser Rücktritt ist vom Mieter schriftlich zu erklären. Anderenfalls gilt die Preisanpassung als angenommen.
5. Maßgeblich für den Mietpreis sind die in der Buchungsbestätigung/Rechnung angegebenen Preise. Ergeben sich Abweichungen im Zeitraum zwischen Buchung und Buchungsbestätigung/Rechnung, so gelten die Regelungen laut Punkt B 6 (Buchungen und Reservierungen).

D) Personenzahl und Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Objektbeschreibung. Ein Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen (Erwachsene, Kinder und Babys) bewohnt werden (auch nicht zeitweise), als in der Objektbeschreibung angegeben. Der Vermieter kann die überzähligen Personen abweisen, bei Möglichkeit der Unterbringung gesondert berechnen oder den Mieter sofort wegen Verletzung des Mietvertrages ohne Erstattung der Miete des Hauses verweisen. Ist kein Alter der mitreisenden Kinder angegeben, geht der Vermieter von erwachsenen Personen aus.

E) Zahlungen

1. Mit Übersendung der Buchungsbestätigung/Rechnung wird eine Anzahlung auf den Gesamtpreis fällig. Die Anzahlung kann zu besonderen Saisonterminen die Höhe des Gesamtpreises ausmachen. Bei Buchung wird in aller Regel eine Anzahlung in Höhe von
50 % des Gesamtpreises, mindestens jedoch von Eur 100,- je Objekt und Woche fällig.
2. Zahlungen sind bis zum in der Buchungsbestätigung/Rechnung angegebenen Zeitpunkt (=Gutschrift auf dem Konto) auf das genannte Konto in der geforderten Währung zu zahlen. Sind Zahlungen „vor Ort“ vereinbart, sind diese am Tag des Mietbeginns vor Schlüsselübergabe in bar in der genannten Währung zu leisten.
3. Erfolgen die geforderten Zahlungen nicht zu den angegebenen Terminen, hat der Vermieter das Recht, diese Buchung entsprechend den Regelungen unter Punkt J zu stornieren.

F) Rechnungslegung

1. Die Rechnung ist zahlbar prompt nach Erhalt, ohne Abzug.
2. Preise: Unsere angebotenen Preise verstehen sich in EURO inklusive Mehrwertsteuer.
Verrechnet wird aufgrund der jeweils gültigen Preisliste.

G) Objektnutzungsbestätigung

1. Der Mieter erhält vom Vermieter nach Zahlungseingang aller vor Mietbeginn fälligen Zahlungen gemäß Buchungsbestätigung/Rechnung (frühestens jedoch 4 Wochen vor Anreise aus Gründen der Aktualität) eine Objektnutzungsbestätigung, welche ihn zur Nutzung des gebuchten Mietobjektes berechtigt. Die Übergabe des Schlüssels für das Mietobjekt erfolgt an der Schlüsselausgabestelle gegen Übergabe dieser Bestätigung.
2. Mit der Objektnutzungsbestätigung erhalten Sie alle notwendigen Angaben zu Ihrem gebuchten Mietobjekt.

H) Mitwirkungspflichten

1. Stellt der Mieter bei Übergabe des Mietobjektes Schäden fest oder hat er Beanstandungen im Verhältnis zur Objektbeschreibung, sind diese dem Vermieter unverzüglich zu melden. Da bei derartigen Abweichungen auch ein Fehler der Vermittlungsleistung vorliegen kann, ist der Mieter verpflichtet, den Vermittler unverzüglich darüber zu informieren, um ihn bei Verletzung seiner Vermittlungspflichten die Möglichkeit der Abhilfe zu gewähren.
2. Es wird empfohlen, im Fall von Beanstandungen, die vom Vermieter nicht behoben werden, sich mit diesem sofort über eine Mietminderung zu einigen und diese abzuwickeln.
Nach Maßgabe des Vermieters tritt die Minderung nicht ein, soweit der Mieter es unterlässt, die Mängel vor Ort anzuzeigen und deren Beseitigung zu verlangen.
In diesem Fall verwirkt der Mieter jeden Anspruch auf Minderung aus dem Mietvertrag. Die Geltendmachung von Ansprüchen nach Mietende ist ausgeschlossen.
3. Im Fall von Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, bei der Beseitigung derselben kooperativ mitzuwirken, insbesondere eine Objektbegehung durch den Vermieter oder dessen Beauftragten zu dulden und Schäden so gering wie möglich zu halten.
4. Das dem Mieter zur Nutzung übergebene Mietobjekt ist dem Vermieter bei Abreise so zu übergeben, wie der Mieter es übernommen hat. In der Mietzeit entstandene Schäden sind sofort dem Vermieter zu melden.

I) Grund- und Endreinigung

1. Die Grundreinigung bedeutet die besenreine Rückgabe des Mietobjektes am Tag der Abreise an den Vermieter. Diese beinhaltet die Entfernung sämtlicher Lebensmittelreste, Reinigung von Geschirr und Küchengeräten sowie Entsorgung von Müll durch den Mieter.
2. Diese Grundreinigung ist unabhängig von der Endreinigung durch den Mieter durchzuführen.
3. Die nachfolgende Endreinigung durch den Vermieter ist grundsätzlich nicht im Mietpreis enthalten. Sie erfolgt unabhängig von der Grundreinigung und beträgt pauschal Eur 50,- pro Wohneinheit bzw. Stockwerk.

J) Rücktritt von der Buchung durch den Mieter

Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn von seiner Buchung zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich bekannt zu geben.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter von der Buchung zurück oder reist er nicht oder verspätet an, kann angemessener Ersatz für die getroffenen Mietvorkehrungen, Mietausfall und andere Aufwendungen vom Vermieter verlangt werden.
Der Betrag richtet sich in aller Regel nach der Höhe des Mietpreises und kann pauschaliert geltend gemacht werden. Bei der Berechnung des Ersatzes werden üblicherweise ersparte Aufwendungen und andere Verwendungen berücksichtigt.
Der pauschalierte Anspruch des Vermieters beträgt:

– bis 61 Tage vor Mietbeginn 25 % des Mietpreises,
– von 60 bis 55 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises,
– von 54 bis 45 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises,
– von 44 bis 35 Tage vor Mietbeginn 70 % des Mietpreises,
– von 34 bis 25 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises,
– von 24 bis 15 Tage vor Mietbeginn 85 % des Mietpreises,
– von 14 bis 2 Tage vor Mietbeginn 90 % des Mietpreises und
– bei späterem Rücktritt oder Nichtantritt des Mietobjektes 100% des Mietpreises, sofern keine anderen Bedingungen angegeben sind. Dem Mieter bleibt es unbenommen, im Einzelfall nachzuweisen, dass die geltend gemachten Kosten nicht oder in wesentlich geringerem Umfang entstanden sind. Die Geltendmachung des konkreten Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

K) Rücktritt durch den Vermieter

1. Der Vermieter kann jederzeit gegen Zahlung des bereits angezahlten Mietpreises vom Mietvertrag zurücktreten, wenn ihm die Erfüllung des Mietvertrages unmöglich geworden ist. Gegebenenfalls bietet der Vermieter ein anderes Objekt an, sofern dies möglich ist. Bei Vermittlung eines gleichwertigen oder besseren Angebotes gilt der Mietvertrag als erfüllt.
2. Der Vermieter kann außerdem vor Antritt der Vermietung zurücktreten oder nach Antritt der Vermietung kündigen, wenn

der Mieter die Durchführung des Vertrages trotz Abmahnung nachhaltig stört,
der Mieter sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Mietbeendigung gerechtfertigt ist oder
der Mieter den Mietpreis trotz Fälligkeit nicht zahlt.
In diesen Fällen richtet sich der Anspruch vom Vermieter gegenüber dem Mieter nach den Regelungen in Punkt J dieser AGB.

L) Verjährungs- und Haftungsbeschränkung

1. Vertragliche Gewährleistungsansprüche des Mieters gegenüber des Vermieters verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag des vertraglich vorgesehenen Mietendes. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Schäden bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
2. Der Mieter ist verpflichtet, seine vertraglichen Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Mietende gegenüber des Vermieters geltend zu machen. Dies gilt ebenfalls nicht für Ansprüche aus Schäden bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
3. Die Haftung des Vermieters für Schadenersatzansprüche, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
M) Vermittlungs- und Bearbeitungsgebühren
Für eine erfolgreiche Vermittlung oder Empfehlung gibt es eine einmalige Tipp-Provision.
Für einen Mehraufwand in der Bearbeitung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Eur 17.- pro Dokument erhoben. Dazu zählen Arbeiten wie: Neuausstellungen von Rechnungen und Abrechnungen, Organisation und Dokumentation, und vieles mehr.

N) Gerichtsstand Leoben

Gültig ab 02. April 2010

 

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